Die lange diskutierte Schneekettenpflicht für LKW ist jetzt Gesetz. Im BGBL I, Nr: 57 vom 9. Mai 2006 wurde die 27. Novelle zum Kraftfahrgesetz kundgemacht.
In der Zeit von jeweils 15. November bis 15. März müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein; das sind „Reifen die für die Verwendung als Schnee“- und Matschreifen bestimmt sind und eine entsprechende Profiltiefe haben.
Im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Diese Bestimmungen gelten für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3.
Downloads:
Bundesgesetzblatt "17KFG Novelle"
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