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| Benutzerinformation zum Gebrauch, zur Lagerung, zur Prüfung und Instandhaltung von pewag Zurrmitteln - Seite 3 |
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4.2. Instandsetzung
Instandsetzung an pewag Zurrketten dürfen nur durch sachkundige Personen erfolgen. Zurrgurte dürfen nicht repariert werden.
4.3. Dokumentation
Aufzeichnungen der Überprüfungen insbesondere deren Ergebnisse sowie über die Instandsetzung sind über die gesamte Nutzungsdauer der Zurrmittel zu führen und aufzubewahren.
5. Gebrauch von Zurrmitteln
5.1. Einschränkungen in der Benutzung wegen ungünstiger Umgebungseinflüsse bzw. gefährdender Bedingungen
5.1.1. Kantenbelastung
Die max. zul. Zugkraft der pewag Zurrmittel wurde auf der Grundlage festgelegt, dass die Beanspruchung im geraden Zug erfolgt; d.h. dass sie nicht um Kanten geführt werden.
Bei Kantenbelastung sind Zwischenlagen bzw. Kantenschoner zur Vermeidung von Schäden zu benutzen.
Werden Zurrmittel ohne ausreichenden Schutz um Kanten geführt, wird dadurch die max. zul. Zugkraft des Zurrmittels reduziert bzw. besteht die Gefahr des Bruches. Entsprechenden Reduktionsfaktoren entnehmen Sie bitte der Tabelle unten. Die Zurrkraft LC bzw. die max. Ladung in den Auswahltabellen sind ggf. mit diesen Reduktionsfaktoren zu multiplizieren.
5.1.2. Stöße
Wird die Auslegung der Verzurrung nach EN 12195-1 durchgeführt, können gelegentlich auftretende Stoßbelastungen unberücksichtigt bleiben. Sie werden durch das Stoßdämpfersystem des Fahrzeuges und der Elastizität der Zurrmittel ausgeglichen.
5.1.3. Einflüsse durch Temperatur
pewag Zurrmittel dürfen nicht außerhalb des angegebenen Temperaturbereiches eingesetzt werden. Andernfalls sind sie außer Betrieb zu nehmen. Die in der Tabelle unten angegebenen Reduktionen der Zurrkraft LC bzw. der max. Ladung in den Auswahltabellen bei hohen Temperaturen gelten, solange das Zurrmittel selbst diese Temperatur hat. Nach erfolgter Abkühlung auf Raumtemperatur brauchen die Reduktionsfaktoren nicht mehr berücksichtigt zu werden.
5.1.4. Einflüsse durch Säuren/Laugen und Chemikalien
pewag Zurrmittel weder in Säuren/Laugen benutzen noch deren Dämpfen aussetzen.
5.1.5. Gefährdende Bedingungen
Die Einstufung der max. zul. Zugkraft gilt unter der Voraussetzung, dass keine besonders gefähr-denden Bedingungen vorliegen. Dies sind z.B. das Sichern von potentiell gefährdenden Lasten, wie flüssige Metalle, ätzende Stoffe oder kerntechnisches Material. In solchen Fällen ist der Grad der Gefährdung durch einen Sachkundigen abzuschätzen und die max. zul. Zugkraft entsprechend anzupassen.
5.1.6. Zweckfremde Verwendung von pewag Zurrmittel
pewag Zurrmittel dürfen nur zum Verzurren verwendet werden. Vor zweckfremder Verwendung kontaktieren Sie unseren technischen Service. |
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