 |
Das Anpassen des Teilkreisdurchmessers der Zahnkettenräder RHV erfolgt durch Unterlegen der Einzelzähne mit Stahlblechen. Das Unterlegen bzw. der Austausch der Einzelzähne kann im Bereich des kettenfreien Radteiles erfolgen, sodass eine Kettendemontage nicht erforderlich ist. Die Stärke der Unterlagen muss entsprechend der Kettenlängung errechnet werden. Nach Verschleiß der Aufkohlungstiefe ist grundsätzlich mit einer rapiden Verschleißzunahme zu rechnen. Es wird daher empfohlen, die Ketten nach Verschleiß der Aufkohlungstiefe auszutauschen. Rundstahlketten und Radverzahnung verschleißen unter normalen Bedingungen gemeinsam bis zur Ablegereife. Das Unterlegen der Einzelzähne soll bei ca. 2,5 % Kettenlängung durch Verschleiß erfolgen. Der Kettentausch soll bei den Kettenqualitäten E10 oder E14 bei einem Kettenverschleiß von ca. 5 % vorgenommen werden. Bei glatten Segmentkettenrollen ist der Kettentausch bei einem Kettenverschleiß von ca. 5 % empfohlen. Als Richtwert für einen max. zulässigen Kettenverschleiß pro Gliederrundung kann 1/5 des Nenndurchmessers der neuen Kette angenommen werden. Die Segmente der Kettenrollen sollen getauscht werden, wenn die vertikalen Kettenglieder am Grund der Rollenrille auflaufen.
Auf gleichmäßige und zentrale Materialaufgabe über die gesamte Becherbreite ist zu achten. Beide Kettenschlaufen müssen durch Fördergut und Zugkraft gleich beansprucht werden. Einseitige Belastung einer Kettenschlaufe führt zu stärkerem Verschleiß, dadurch ergibt sich eine Schiefstellung der Becher. Rundstahlketten sind gegen Überbeanspruchung oder Blockierung durch Grob- oder Fremdkörper, durch geeignete Sicherheitskupplungen, Abscherbolzen etc. abzusichern. In bestimmten Zeitabständen sind Ketten, Verbindungsglieder, BDS- Befestigungen, Kettenräder und Segmente auf Beschädigungen, Korrosion oder ungewöhnlichen Verschleiß zu überprüfen. Alle Verschraubungen sind auf festen Sitz zu kontrollieren und, falls nötig nachzuziehen. Bei Kettenaustausch sind die Verbindungsglieder ebenfalls auszutauschen. Schweißungen an Ketten, Verbindungsgliedern und einsatzgehärteten Bauteilen dürfen keinesfalls durchgeführt werden.
|
|