Zulässige Grenzspannung nach EN 818-7 und ISO 3077
Im Hebezeugbetrieb ist sicherzustellen, dass die maximale Kettegrenzspannung nach EN 818-7 und ISO 3077 nicht überschritten wird. Beim Lauf der Kette über das Kettenrad und beim Betrieb des Hebezeuges treten Schwingungen und Stöße auf, welche die Kette über die Traglast hinaus belasten (Polygoneffekt des Kettenrades, Beschleunigungsstöße, Bremsstöße). Der Quotient ,,Grenzspannung / Tragspannung" ist der Stoßfaktor des Hebezeuges.